Anwälte für Markenrecht
Das deutsche Markenrecht ist Teil des Kennzeichenrechts, das wiederum Bestandteil des gewerblichen Rechtsschutzes ist. Dem Markenrecht liegt das Markengesetz zugrunde, das am 01.01.1995 als umfassende Regelung für Marken und sonstige geschäftliche Zeichen in Kraft trat.
Der Sinn und Zweck von Marken besteht darin, Waren eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Da Marken die Kaufentscheidungen der Verbraucher beeinflussen, können sie bei entsprechendem Bekanntheitsgrad einen beachtlichen Vermögenswert darstellen.
Der Markenschutz
Der Markenschutz beginnt mit der Eintragung der entsprechenden Marke in das Markenregister, das beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geführt wird. Lediglich die sogenannten Benutzungsmarken können schon aufgrund der markenmäßigen Benutzung im geschäftlichen Verkehr Markenschutz erlangen.
Sobald das entsprechende Registrierungsverfahren beim zuständigen Markenamt abgeschlossen und die dreimonatige Widerspruchsfrist abgelaufen ist, darf die Marke im Geschäftsverkehr verwendet und das ®-Zeichen dem Markennamen angefügt werden.
Die verschiedenen Formen von Marken
Es gibt verschiedene Formen von Marken; am häufigsten sind die Wortmarken, die aus dem geschriebenen Namen bestehen, und die Bildmarken, die durch grafische Darstellungen oder Logos gekennzeichnet sind. Außerdem gibt es noch Hörmarken, Kennfadenmarken sowie Farb- und Positionsmarken.
Des Weiteren unterscheidet man zwischen nationalen Marken, EU-Marken und IR-Marken. Schon aufgrund der wachsenden Aktivitäten im Zusammenhang mit An- und Verkäufen im Internet, ist es heutzutage ratsam, Marken nicht nur national, sondern auch über die Landesgrenzen hinaus schützen zu lassen.
Text erstellt und veröffentlicht von der Werbeagentur Büdingen am 23.11.2011
Eventuell gleichlautende Textpassagen sind rein zufällig und nicht gewollt.